Aktualisiert am 14.07.2011

 

V e r h a l t e n s r e g e l n   2 0 1 1 / 1 2

...gelten in vollem Umfang für die Erste und Zweite Mannschaft
Die Verhaltensichtlinien haben sich zur Saison 2011/12 etwas geändert. Bitte beachten!

Wichtig: Die neuen Strafgelder werden immer freitags bei der Spielersitzung kurz behandelt. Wer seine Strafgelder nicht innerhalb von zwei Woche bezahlt, der kann bis auf weiteres vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Die Strafgelder werden vom Sportausschuss (Kasse Ingo Blosfeld, Beisitzer Thorsten Werner, Frank Hintze, Christian Liessem und Sportmanager Thomas Liebler) verwaltet und sollen am Ende oder zu Beginn einer neuen Saison für die Mannschaft verwendet werden.

§ 1 Respekt gegenüber dem Trainer, Schiedsrichtern und Mitspielern

Jeder Spieler ist zu Respekt gegenüber Trainern, Betreuern, Schiedsrichters und den eigenen Mitspielern verpflichtet Beleidigungen oder Tätlichkeiten untereinander werden nicht toleriert. Wer die oben genannten Personen verbal beleidigt oder seine Kompetenz massiv bezweifelt, muss mit einer Geldstrafe und einer internen Strafe von min einem Spiel Sperre rechnen. Folgende Staffelungen werden in der Urteilsfindung unterschieden:
Gegenüber Trainer min. 50€, gegenüber Schiedsrichter min. 25€, gegenüber Mitspielern min
15€
. Hier kann das Strafmaß im Übrigen bis hin zum Vereinsausschluss führen. Bei Tätlichkeiten unter den Spielern entscheidet ebenfalls der Mannschaftsrat das Strafmaß.

§ 2 Training

Jeder Spieler (Ausnahme die Abrufspieler, diese werden vor der Saison dem Trainer mitgeteilt) der nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen kann, ist verpflichtet dem Trainer sein Fehlen mitzuteilen. Die Abmeldung kann telefonisch oder per SMS erfolgen oder auch beim letzten Training oder Spiel im Vorfeld geklärt werden. Wer dies nicht macht zahlt 2€. Von welchem Spieler bis freitags 22 Uhr zur Sitzung keine Info vorliegt ob er er spielen kann oder nicht, für den kostet es ebenfalls 2€.

§ 3 Unentschuldigtes Fehlen beim Spiel

Wer ohne Informationen über sein Fernbleiben nicht erscheint, zahlt eine erhöhtes Strafgeld in Höhe von 20 €.

§ 4 Treffpunkt vor dem Spiel

Wer unentschuldigt zu spät (ab der 5. Minute) am vereinbarten Treffpunkt erscheint zahlt 2 €. Eine SMS an einen anwesenden Spieler reicht nicht aus.

§ 5 Verwarnungen (gelbe Karte)

Wer bei einem Spiel eine gelbe Karte wegen meckern erhält, der bekommt ein entsprechendes Strafgeld in Höhe von 10 auferlegt.

§ 6 Verwarnungen (gelb-rote Karte)

Wer wegen erneutem Meckerns, Ball wegschlagen oder einer Schiedsrichterkritik vom Platz gehen muss, der wird mit einer Strafe von mindestens nochmals 10 bedacht.

§ 7 Feldverweis (rote Karte)

Hier entscheidet der Mannschaftsrat je nach Härte und Sichtweise. Je nach Grund zahlt der Spieler die Kosten des Verfahrens und eventuell noch Geldstrafen.

§ 8 Rauchen, Alkohol und Drogenkonsum

Generell ist es einem Spieler des Vereines während eines Spieles, im Training und in der Spielersitzung untersagt zu rauchen. Macht er dies trotzdem, so ist eine Strafe von 5 € fällig. Nach dem Spiel (außer in den Kabinen) oder nach seiner Auswechslung ist rauchen erlaubt.. Wer während eines Trainings oder eines Spieles Alkohol zu sich nimmt, der zahlt ebenfalls eine Strafe von 5 €. Dies alles gilt für Spieler, sowie für die Ersatzspieler und auch die Spieler der Reservemannschaft. Als Spielbeginn gilt die Zeit, wenn sich die Mannschaft zum Besprechen und Umziehen in die Kabinen begibt.

§ 9 Festlegung des Strafmasses:

Das Strafmass wird in Beratung mit dem jeweiligen Spielführer der betroffenen Mannschaft und dem Sportausschuss festgelegt. Zusätzlich können auch die Trainer hinzugenommen werden. Dem Sportmanager obliegt das Vetorecht.

§ 10 Wiederholungsfall

Sollte ein Spieler im Laufe der Saison wiederholt negativ (in welcher Form auch immer) auffallen, so behält sich der Vorstand eine Abmahnung vor. Abgemahnte Spieler, die dann immer noch undiszipliniert handeln, werden aus dem Verein ausgeschlossen.


Schwanheim im Juli 2011